Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

Inhalt

Zwischen dem Lexware Office Kunden (Verantwortlicher) und der Haufe Service Center GmbH (Auftragsverarbeiter), Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg wird nachfolgender Vertrag geschlossen (Vertrag als PDF herunterladen).

Präambel

Zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter besteht ein Vertrag über die Nutzung des in Abschnitt I näher bezeichneten Softwaremoduls Lexware Office (im Weiteren Lizenzvereinbarung) des Auftragsverarbeiters durch den Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Umsetzung eigener Geschäftszwecke im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag – eine Übertragung von „Funktionen“ ist ausdrücklich nicht beabsichtigt.

I. Gegenstand und Dauer des Auftrags

1. Gegenstand des Auftrags

Gegenstand des Auftrags ist im Kern:

  1. die automatisierte Erstellung und Verbuchung von Ausgangsbelegen wie z.B. Angeboten, Rechnungen, Lieferscheinen etc.,
  2. die automatisierte Erfassung, Erkennung und Verbuchung von Eingangsbelegen, wie z.B. Kassenbelegen oder Lieferantenrechnungen,
  3. der automatisierte Abgleich von Eingangs- und Ausgangsbelegen mit Zahlungsvorgängen angebundener Online-Bankkonten,
  4. die automatisierte Erfassung und Speicherung von Kunden- und Lieferantendaten,
  5. das Speichern von Dateien im „Kundenmanager“. Dabei trägt der Verantwortliche die volle Verantwortung für die hochgeladenen Dateien, deren Inhalt vom Auftragsverarbeiter nicht geprüft wird sowie
  6. die Erfassung, Verbuchung und Überweisung von Löhnen und Gehältern von Beschäftigten in der Version “Lohn & Gehalt”, sowie die automatisierte Übermittlung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Sozialversicherungsträger und an das Finanzamt.

Der Gegenstand dieses Auftrags ergibt sich im Übrigen aus der bestehenden Lizenzvereinbarung über die jeweilige Lexware Office Version, auf die hier verwiesen wird (im Weiteren „Lizenzvereinbarung“).

Die Erfüllung des Auftrags erfolgt auch KI-gestützt.

Neben der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Auftrag als Hauptzweck werden u.a. personenbezogene Daten im Rahmen der Kunden-, Lieferanten- und Personalverwaltung sowie für sonstige Zwecke (z.B. Geschäftspartner- und Interessentenbetreuung, Hilfe und Support, Analyse und Verbesserung des Dienstleistungsangebots von Lexware Office, sowie nach vorheriger Einwilligung für Marketingmaßnahmen) erhoben, verarbeitet oder genutzt.

2. Dauer der Vereinbarung

Die Laufzeit dieses Vertrages entspricht der Laufzeit der Lizenzvereinbarung.

II. Konkretisierung des Auftragsverhältnisses

1. Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten

Der Zweck der Lexware Office Softwaremodule ist es, Klein- und Kleinstunternehmen bei der Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit optimal zu unterstützen und zu entlasten. Hierbei erbringt Lexware Office insbesondere Leistungen der Datenverarbeitung und der Telekommunikation sowie andere Dienstleistungen und Nebenleistungen. Der Auftragsverarbeiter erhält dabei Zugriff auf die bei der Benutzung in den vertragsgegenständlichen Softwaremodulen gespeicherten personenbezogenen Daten und nutzt diese zum Zweck der Leistungserbringung und zu damit kompatiblen Zwecken unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 4 DSGVO im Auftrag des Auftraggebers. Der Umfang der vorgenommenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten richtet sich dabei nach den Leistungen und dem Funktionsumfang des Produktes.

Folgende Datenkategorien können vom Verantwortlichen durch direkte Eingabe oder durch Hochladen in allen Lexware Office Versionen verarbeitet werden:

Angaben zu Kunden und Lieferanten: Stammdaten wie Name und Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Mobilfunknummer, Bankverbindung, Bestelldaten, Beleg-/Rechnungsdaten (z.B. Belegdatum, Belegnummer, Betrag, Posten (inkl. Steuersätze), IBAN/BIC, Fälligkeitsdatum), Daten zum Zahlungsverhalten, Steuernummer / UST-ID Nr., Daten zum Zahlungsverhalten, Ansprechpartner

Angabe zu Mitbenutzern (User) in Lexware Office: Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Zeitstempel und IP-Adresse des letzten Logins, durchgeführte Aktionen innerhalb von Lexware Office (Audit Log)

Angaben zur Firma: u.a. Firmenname, Adresse, Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Banktransaktionsdaten (z.B. IBAN/BIC, Betrag, Buchungstext, Verwendungszweck, Transaktionsdatum, Kontentyp), Sicherheitsfrage für Passwortverlust, Angaben zum Finanzamt, der Kirchensteuer, der Sozialversicherung, verschiedene Abrechnungsangaben

Im Modul “Kundenmanager” können Dateien mit kundenrelevanten Informationen hochgeladen werden. Die Verantwortung für diese Inhalte trägt allein der Verantwortliche. Insbesondere sind dort keine Dateien hochzuladen, die gegen die Lizenzvereinbarungen oder geltendes Recht verstoßen.

In der Version “Lohn & Gehalt” werden zusätzlich folgende Datenarten / -kategorien verarbeitet:

Mitarbeiterdaten: Adresse, Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mailadresse, Firmenangaben, Tätigkeitsangaben, Meldeangaben, Sozialversicherungsangaben, Besteuerungsangaben (u.a. Familienstand, Anzahl Kinder), Angaben zur Vorbeschäftigung, zu Vorjahren, zu Vorträgen, IBAN/BIC, Angaben zur Krankenversicherung (u.a. Stammdaten der Krankenkasse und Beitragssätze, sämtliche Datenfelder / der Sozialversicherung / Lohnsteuerkarte (u.a. Merkmale der Religion zur Berechnung der Kirchensteuer)

Alle Kernfunktionen von Lexware Office werden ausschließlich in Deutschland entwickelt und gehostet (Rechnungserstellung, Belegerfassung- und Verarbeitung, Lohnabrechnungen, Kassenfunktionen). Darüber hinaus gibt es ergänzende Zusatzfunktionen (z.B. E-Mail Versand, Supportplattform, Analytics), bei der auf durch den Verantwortlichen genehmigte Subunternehmen (siehe Anlage 1) zurückgegriffen wird, die teilweise ihren Sitz außerhalb der EU/EWR haben.

Jede weitere Verlagerung einer Datenverarbeitung in ein Drittland außerhalb der EU/EWR darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Sofern und soweit ein Angemessenheitsbeschluss i.S.v. Art. 45 DSGVO vorliegt und für den jeweiligen Datenexport eingreift, stützen wir diesen in der Regel darauf. Sollte ein solcher nicht vorliegen, wurde mit dem jeweiligen Empfänger ein Vertrag mit Standarddatenschutz­klauseln der Europäischen Kommission (Art. 46 Abs. 2 Buchstaben c und d DSGVO) geschlossen.

2. Kategorien betroffener Personen

Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen:

  • Kunden und Lieferanten des Verantwortlichen
  • Ansprechpartner bei Kunden und Lieferanten des Verantwortlichen
  • Mitbenutzer (User), die durch den Verantwortlichen zur Mitarbeit in Lexware Office freigeschaltet werden, z.B. der Steuerberater des Verantwortlichen oder eine Buchhaltungsfachkraft im Unternehmen des Verantwortlichen

In der Version “Lohn & Gehalt” zusätzlich:

  • Beschäftigte des Verantwortlichen gem. § 26 Abs. 8 BDSG.

III. Technische und organisatorische Maßnahmen

1. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet externe Rechenzentren sowie sonstige Unterauftragsverarbeiter, die innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass es den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Insbesondere findet die Datenverarbeitung auf Datenverarbeitungsanlagen statt, für die das Rechenzentrum oder der sonstige Unterauftragsverarbeiter alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat.

2. Der Auftragsverarbeiter hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DSGVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen (Einzelheiten in Anlage 2).

3. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragsverarbeiter gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

IV. Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten

1. Der Auftragsverarbeiter darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragsverarbeiter wendet, wird der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen unverzüglich an den Verantwortlichen weiterleiten.

2. Der Auftragsverarbeiter wird die Daten des Verantwortlichen nach dem Ende der Lizenzvereinbarung wie folgt behandeln:

  1. Der Account bleibt in kostenlosem Read-Only Modus. Hilfeartikel: „Sind meine Daten auch nach der Kündigung noch verfügbar?“
  2. Der Verantwortliche kann jederzeit vollständige Löschung verlangen (Self-Service). Hilfeartikel: „Wie lösche ich meinen Account?“
  3. Der Verantwortliche kann jederzeit alle Daten in gängigen Datenaustauschformaten exportieren. Hilfeartikel: Import / Export in Lexware Office
  4. Entschließt sich ein Verantwortlicher nach der kostenlosen Testphase nicht zum Kauf eines Lexware Office Abonnements, so wird der Testaccount nach einem letztmaligen Hinweis per E-Mail automatisch spätestens 13 Monate nach Beendigung der Testregistrierung gelöscht.

Darüber hinaus sind zusätzliche Löschkonzepte, das Recht auf Vergessenwerden, die Berichtigung und Auskunft vom Verantwortlichen sicherzustellen.

V. Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:

  1. Der Auftragsverarbeiter sichert zu, einen fachkundigen und zuverlässigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt zu haben, dem die erforderliche Zeit zur Erledigung seiner Aufgaben gewährt wird.
  2. Datenschutzbeauftragter des Auftragsverarbeiters ist: Raik Mickler, Telefon: 0761/898-0, E-Mail: dsb@haufe-lexware.com
  3. Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO. Der Auftragsverarbeiter setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit (inklusive § 203 StGB) verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragsverarbeiter und jede dem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Verantwortlichen verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.
  4. Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DSGVO (Einzelheiten in Anlage 2).
  5. Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
  6. Die unverzügliche Information des Verantwortlichen über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragsverarbeiter ermittelt, sofern eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses ausgeschlossen ist.
  7. Soweit der Verantwortliche seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragsverarbeiter ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragsverarbeiter nach besten Kräften zu unterstützen.
  8. Der Auftragsverarbeiter kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.
  9. Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 8 dieses Vertrages.

VI. Unterauftragsverhältnisse

  1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragsverarbeiter z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice erbringt. Der Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Verantwortlichen auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
  2. Die Auslagerung auf Unterauftragsverarbeiter oder der Wechsel der bestehenden genehmigten Unterauftragsverarbeiter sind zulässig, soweit der Auftragsverarbeiter eine solche Einschaltung von Unterauftragsverarbeitern dem Verantwortliche eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und der Verantwortliche nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragsverarbeiter schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird. Im Falle des Einspruchs des Verantwortlichen steht dem Auftragsverarbeiter ein außerordentliches Kündigungsrecht sowohl hinsichtlich dieser Vereinbarung als auch bezüglich der Leistungsvereinbarung zu.
  3. Der Verantwortliche stimmt der Beauftragung der in der Anlage 1 vor Beginn der Verarbeitung mitgeteilten Unterauftragnehmer zu unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zu.
  4. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragsverarbeiter die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher.
  5. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Verantwortlichen an den Unterauftragsverarbeiter und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.

VII. Drittanbieter

Wir bieten Kooperationen mit externen Partnern an (Details siehe AGBs). Der Auftraggeber (Lexware Office Kunde) schließt mit diesen Partnern direkt Lizenzverträge und Verträge zur Auftragsverarbeitung ab. Stimmt der Auftraggeber der Datenübertragung an diese Partner zu, werden die Daten vom Auftragnehmer übertragen.

VIII. Kontrollrechte des Verantwortlichen

  1. Der Verantwortliche hat nach Vorankündigung das Recht, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Prozesse und der vertraglichen Vereinbarung durch den Auftragsverarbeiter oder das externe Rechenzentrum/den Unterauftragsverarbeiter zu kontrollieren. Dies kann entweder durch die Einholung von Auskünften oder die Vorlage von aktuellen Testaten, Berichten oder Berichtsauszügen unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter) oder durch eine geeignete Zertifizierung mittels IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit erfolgen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, dem Verantwortlichen auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen.
  2. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass sich der Verantwortliche von der Einhaltung der Pflichten des Auftragsverarbeiters nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, dem Verantwortlichen auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.

IX. Mitteilung bei Verstößen des Auftragsverarbeiters

  1. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a.

    • die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen
    • die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Verantwortlichen zu melden
    • die Verpflichtung, den Verantwortlichen im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen
    • die Unterstützung des Verantwortlichen für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung
    • die Unterstützung des Verantwortlichen im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde
  2. Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragsverarbeiters zurückzuführen sind, kann der Auftragsverarbeiter eine Vergütung beanspruchen.

X. Weisungsbefugnis des Verantwortlichen

  1. Mündliche Weisungen bestätigt der Verantwortliche unverzüglich (mind. Textform).
  2. Der Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird.

XI. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten

XII. Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ersetzt alle zuvor geschlossenen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.

Anlage 1: Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragsverarbeiter zu unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO:

Nr.
Firma
Anschrift
Leistung
1
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg
Entwicklung & Support
2
Haufe Lexware Services GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg
Technischer Anwendersupport & Auskunft
3
Amazon Web Services EMEA SARL
38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg
"AWS Frankfurt": Hosting und Betriebsaufgaben für alle Rechnungs- und Buchhaltungsfunktionen der im Bestellprozess (Account-Registrierung) erworbenen Lexware Office Versionen
"AWS Europe": Betriebsaufgaben bei AI-gestützten Funktionen
3a
Amazon Web Services Inc.
410 Terry Avenue North, Seattle WA 98109, United States
Nur mit vorheriger Genehmigung für interne Support-Leistungen von AWS ggü. Lexware Office
4
UserVoice Inc.
121 2nd St, Floor 4, San Francisco, CA 94105, USA
Hosting und Betrieb eines von der Applikation unabhängigen Feedbacktools für alle Lexware Office Versionen
5
The Rocket Science Group LLC
675 Ponce de Leon Ave NE, Suite 5000, Atlanta, GA 30308 USA
Versand aller Arten von E-Mails mit der Applikation “Mandrill“ für alle Lexware Office Versionen
6
Intercom Inc.
55 2nd Street, 4th Floor, San Francisco, California, 94105, USA
Hosting und Betrieb eines Webanalyse- und Kommunikationsdienstes für alle Lexware Office Versionen, wobei die Kommunikation auch AI-gestützt ist
7
B+S Banksysteme AG
Elsenheimerstraße 45, 80687 München
Einheitliche Schnittstelle zum Abruf von Online-Banking Informationen für alle Lexware Office Versionen
8
SorryApp Ltd.
Mclarens, Penhurst House, 352-6 Battersea Park Road, London, England, SW11 3BY
Statusmeldungen zu einzelnen Lexware Office Funktionen (bspw. Verfügbarkeit technischer Services)
9
BANKSapi Technology GmbH
Lyonel-Feininger-Str. 28, 80807 München
Einheitliche Schnittstelle zum Abruf von Online-Banking Informationen für alle Lexware Office Versionen
10
Klippa App B.V.
Laan Corpus den Hoorn 1, 9728 JM Groningen, Netherlands
Datenextraktion aus Buchungsbelegen für alle Lexware Office Versionen

Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen

der Haufe Service Center GmbH, Haufe-Lexware GmbH & Co. KG und Haufe Lexware Services GmbH & Co. KG

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

1.1 Zutrittskontrolle:

1.2 Zugangskontrolle:

1.3 Zugriffskontrolle:

1.4 Trennungskontrolle:

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

2.1 Weitergabekontrolle:

2.2 Eingabekontrolle:

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

3.1 Verfügbarkeitskontrolle:

3.2 Rasche Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO):

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)

4.1 Für sämtliche Unternehmen in der Haufe Group in denen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wurde ein Datenschutzbeauftragter bestellt. Die Haufe Group hat die Grundsätze des Datenschutzes in einer Datenschutzrichtlinie festgelegt.

4.2 Die Haufe Group verfügt über ein Datenschutzmanagementsystem. Mit entsprechender Planung zu Maßnahmen zum Umgang mit Chancen/Risiken und die Ausstattung mit angemessenen Ressourcen, Kompetenzen, Awareness und Kommunikation. Die Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung, zusammen mit internen Audits und Managementbewertungen finden zur fortlaufenden Verbesserung des Managementsystems kontinuierlich statt. Das Managementsystem des Auftragsverarbeiter ist bei den Hostern integriert.

4.3 Dediziertes Incident-Response-Management für Lexware Office (Vgl. §3)

4.4 Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs. 2 DSGVO)

4.5 Auftragskontrolle:

Stand: 12.11.2025